Halter­informationen

Deutsche Impfempfehlung für die Kleintierpraxis durch den Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. und des Paul-Ehrlich-Instituts:

Grundsatz:

Das einzelne Tier erhält die Impfungen, die notwendig sind; nicht mehr aber auch nicht weniger. Denn die Impfung ist die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung von Infektionskrankheiten! Nachfolgende Komponenten sind gegen Erreger gerichtet, gegen die jedes Tier zu jeder Zeit geschützt sein muss!

Nachfolgende Komponenten sind gegen Erreger gerichtet, gegen die jedes Tier zu jeder Zeit geschützt sein muss!
 

Impfempfehlung für Hunde: 

Grundimmunisierung Welpen: 

1. Impfung im Alter von 8 Wochen : Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose
2. Impfung im Alter von 12 Wochen : Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut
3. Impfung im Alter von 16 Wochen : Staupe, (HCC), Parvovirose, Tollwut
4. Impfung dann nach 15 Lebensmonaten : Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut

dann jedes Jahr : Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose
und alle drei Jahre : Tollwut

Zu beachten: 

Bei Reisen ins Ausland gelten die jeweiligen Einreisebestimmungen!!! Ältere Tiere: Erhalten ihre Impfungen in denselben Abständen zweimalige Impfung im Abstand von 3-4 Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach einem Jahr.

Ältere Tiere erhalten ihre Impfungen in denselben Abständen zweimalige Impfung im Abstand von 3-4 Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach einem Jahr.
 

Impfempfehlung für Katzen: 

Grundimmunisierung Welpen:

1. Impfung im Alter von 8 Wochen : RCP
2. Impfung im Alter von 12 Wochen : RCP, Tollwut (bei Freigängern)
3. Impfung im Alter von 16 Wochen : RCP, Tollwut (bei Freigängern)
4. Impfung dann nach 15 Lebensmonaten : RCP, Tollwut (bei Freigängern)

dann jedes Jahr : RCP
und alle drei Jahre :Tollwut 

Zu beachten:

Bei Reisen ins Ausland gelten die jeweiligen Einreisebestimmungen! Ältere Tiere Erhalten ihre Impfungen in denselben Abständen zweimalige Impfung im Abstand von 3-4 Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach einem Jahr.

Impfempfehlung für Kaninchen: 

Grundimmunisierung Welpen:

1. Impfung im Alter von 4-8 Wochen : Myxomatose, Rabbit-Haemorrhagic-Disease (RHD, Chinaseuche)
2. Impfung 4 Wochen später : Myxomatose, RHD

dann alle 6 Monate : Myxomatose (in Endemiegebieten alle 4 Monate)
und alle 12 Monate : RHD 

 

Barfen, eine sinnvolle Alternative zum Fertigfutter.

Barfen soll eine möglichst naturnahe Art der Fütterung bieten.

Doch wer ernsthaft den Gedanken hegt, seinen Vierbeiner auf Rohkost umzustellen, sollte sich im Vorfeld gut informieren. Sie müssen alle Zutaten, die für den Bedarfserhalt notwendig sind, in der richtigen Menge, Form und im richtigen Verhältnis anbieten. Dazu gehören viele verschiedene Fleischsorten, Innereien und fleischige Knochen von guter Qualität sowie hochwertiges Gemüse und Obst. Gewisse Zusätze wie z.B. Öle und Kräuter runden das Bild ab.

Die Zubereitung erfordert natürlich mehr Arbeit als die Fertigfutterfütterung und das Futter lässt sich schlechter mitnehmen(Urlaub).

Ist Ihr Vierbeiner einmal auf Rohkost eingestellt und verträgt es gut, sollte es auch in aller Konsequenz gefüttert werden. Eine Mischung aus Rohkost und Fertigfutter ist nicht empfehlenswert.

Barfen kann unter Umständen eine gute Alternative bei Futtermittelunverträglichkeiten und Allergien sein. Schließlich weiß ich hier genau, was im Futternapf ist. Leider muss man auch andersherum sagen, dass ein schlecht gebarfter Hund ein mangelernährter Hund ist. Deswegen ist die richtige Ausführung von entscheidender Bedeutung.

Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen gerne Frau Euler zur Verfügung. Bei Bedarf erstellt Sie Ihnen auch einen Futterplan für Ihren Liebling. 

 

 

Immer wieder kommt es vor, dass das eigene Tier nach einem Spaziergang plötzlich nicht mehr nach Hause kommt oder dass einem plötzlich ein Tier zuläuft.
Folgende Informationen sollen Ihnen helfen sich in dieser Situation richtig zu verhalten:
Entlaufene Tiere:
-    Suchen Sie Ihr Tier zunächst in der direkten Umgebung. Befragen Sie hierzu auch Ihre Nachbarn, denn vielfach werden insbesondere Katzen in Kellern und Garagen eingeschlossen, ohne dass es bemerkt wird.
-    Suchplakate mit aktuellen Fotos unterstützen die Suche. Diese sollten im Umkreis von 1-2 km bei Katzen und bei Hunden in größerem Radius sowie in den umgebenden Tierarztpraxen und Zoofachgeschäften aufgehängt werden.
Ist ihr Tier gekennzeichnet und bei TASSO registriert, so können Sie Suchplakate auf der zugehörigen Seite kostenlos erstellen.
-    Informieren Sie die untenstehenden Institutionen darüber, dass Ihr Tier entlaufen ist
-    Vielfach werden Fundtiere erst viel später als gefunden gemeldet, schauen Sie also auch später regelmäßig einmal pro Woche auf entsprechende Seiten.
Fundtiere:
-    Sollten Sie ein Tier gefunden haben, dessen Besitzer Ihnen unbekannt ist, so wenden Sie sich bitte umgehend an das zuständige Tierheim.
-    Bei jedem Fundtier ist zunächst abzuklären, ob es über eine Kennzeichnung (Tätowierung oder Microchip) verfügt. Dies kann im Tierheim, vom Ordnungsamt oder beim Tierarzt erfolgen. Über die Haustierregister (siehe unten),  kann das Tier dann seinem Besitzer zugeordnet werden.
-    Sollten Sie ein verletztes Tier gefunden haben, so wenden Sie sich bitte ebenfalls zunächst an das zuständige Tierheim, dieses leitet dann weitere Schritte ein um eine zügige medizinische Versorgung einzuleiten.
-    Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also das Ordnungsamt (nachts die Polizei) über den Fund zu informieren
-    Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Absprache mit dem zuständigen Tierheim auch dazu  dient zu klären, wer für die entstehenden Kosten aufkommt.  Im Zweifelsfall sind Sie als Auftraggeber verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Derartige Fragen sollten vor Beginn der Therapie abgesprochen werden.

Bei folgenden Institutionen sollten im Umkreis  entlaufene oder gefundene Tiere  gemeldet werden:

-    Tierheim Dornbusch e.V.
-    Tierschutz Halver-Schalksmühle e.V.
-    Tierschutzverein Meinerzhagen / Kierspe e.V.
-    Tierheim Iserlohn und Umgebung e.V.
-    Polizei bzw. Fundbüro, Ordnungsamt
-    Haustierregister:
o    TASSO Haustierregister e.V.
o    Deutsches Haustierregister des Deutschen Tierschutzbund e.V.
o    Ifta Ltd (internationale zentrale Tierregistrierung) - kostenpflichtig

Auch einige öffentliche Seiten können bei der Suche unterstützen:
-    Radio MK
-    Ebay-Kleinanzeigen
-    Der Bote
-    Diverse lokale Foren der sozialen Netzwerke (z. B. Facebook)

Gerne hängen wir entsprechende Suchplakate am Schwarzen Brett in der Praxis aus.
 

Eine artgerechte Fütterung von Kaninchen und Meerschweinchen ist essentiell für die Gesundheit dieser Tiere. Die meisten Erkrankungen wegen denen diese Tiere beim Tierarzt vorgestellt werden, sind auf eine fehlerhafte Fütterung und Haltung zurückzuführen und lassen sich demnach vermeiden.

Die Fütterung sollte unter ernährungsphysiologischen Aspekten bei Kaninchen und Meerschweinchen in erster Linie aus grob strukturierter Rohfaser, d.h. Heu und/oder Gras bestehen. Die spezielle Bakterienflora des Darms dieser beiden Tierarten ist in der Lage Zellulose aufzuspalten und alle lebenswichtigen Nährstoffe herzustellen.

Im Blinddarm wird der sogenannte Blinddarmkot, die Caecotrophe gebildet. Dabei handelt es sich um schleimüberzogene, traubenförmige, glänzende Kotbällchen, welche Vitamine, Proteine und Mineralstoffe enthalten. Dieser spezielle Kot, dessen Anteil am Gesamtkot bei über 30% liegt, passiert die weiteren Abschnitte des Dickdarms weitgehend unverändert, wird von den Tieren direkt vom Anus abgenommen und unzerkaut geschluckt, was meist als Putzbewegung zu beobachten ist. Wird er von den Tieren verschmäht oder häufiger als normal abgesetzt, ist dies ein erstes Anzeichen für eine Erkrankung im Magen-Darm-Trakt und die Tierarztpraxis sollte schnellstmöglich aufgesucht werden.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Tierarten ist der Magen von Kaninchen und Meerschweinchen nur wenig bemuskelt. Man spricht von einem sogenannten Stopfmagen. Der Weitertransport der Nahrung ist demnach auf eine kontinuierliche Futteraufnahme angewiesen. Hören die Tiere auf zu fressen, so bleibt der Futterbrei weitgehend im Magen-Darm-Trakt liegen und führt zu einer Aufgasung der Tiere. Dies ist ein lebensbedrohlicher Zustand. Frisst ihr Tier nicht, so kommen Sie bitte umgehend in die Praxis.

Die Folgen einer chronischen Fehlfütterung sind:

-    Zahnfehlstellungen, welche regelmäßig (alle 4-6 Wochen) korrigiert werden müssen
-    Verdauungsstörungen
-    chronische Durchfälle und daraus resultierender Madenbefall
-    lebensgefährliche Tympanie = "Trommelsucht"
-    Leberverfettung
-    Übergewicht
-    Harngrieß
-    Diabetes mellitus
-    eine verkürzte Lebenserwartung

Vorbeugen ist besser als Heilen



Folgende Grundsätze sollten bei der Fütterung beachtet werden:


Heu sollte in guter Qualität immer zur Verfügung stehen
d.h. feines, staubarmes, kräuterreiches, weiches Heu.
Sollte Ihr Kaninchen oder Meerschweinchen sein Heu verweigern, so liegt dies entweder an der Qualität oder einer übermäßigen Fütterung ungeeigneter Futtermittel.

Frisches Gras kann alternativ zum Heu im Sommer angeboten werden
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Tiere langsam an das frische Futter gewöhnt werden müssen, um Fehlgärungen zu vermeiden.

Frischfutter sollte mindestens in einer Menge von 100-200 g pro kg Körpergewicht täglich abwechslungsreich angeboten werden (Siehe Liste)

WICHTIG:  Vitamin C-haltige Futtermittel (z.B. rote Paprika, Petersilie)  sind  für    Meerschweinchen  lebensnotwendig!

Getrocknete Kräuter, Blätter und Blüten
Sind eine tolle und gesunde alternative für konventionelle Trockenfuttermittel

Obst sollte nur in sehr kleinen Portionen als Leckerchen 1-2 x pro Woche angeboten werden

⚠    Trockenfuttermittel egal in welcher Form sollten nicht verfüttert werden.
Körnerfutter (Weizen, Roggen, Hafer/Haferflocken, Mais und Maisprodukte) ist stärkereiches, zellulosearmes Futter und entspricht nicht dem natürlichen Bedarf dieser Tierarten und schädigt Magen-Darmtrakt und Zähne. Es führt darüber hinaus zu Übergewicht, was weitere zum Teil nicht mehr heilbare Erkrankungen mit sich bringt.
Auch Snacks für Kaninchen und Meerschweinchen beinhalten gemäß der Packungsdeklaration Zucker, Mehl, Maiskleie, Hartbiskuit, Zuckerrohrmelasse, Bäckerei-Nebenerzeugnisse, ausgesuchte Getreidearten, „wertvoll“ aufgepoppte Getreidesorten, Saaten, gehackte Nüsse, Honig, pflanzliche Nebenerzeugnisse, frische Eier, Milch- und Molkereierzeugnisse, Joghurtpulver u.v.m.



Geeignete Frischfuttermittel


Salate und Blattgemüse
Sollte zusammen mit Kräutern den Großteil der Frischfutterration ausmachen

•    Radicchio            
•    Römersalat
•    Salatherzen
•    Löwenzahnsalat
•    Bataviasalat
•    Chicoree rot u. grün
•    Chinakohl    •    Eisbergsalat
•    Endiviensalat
•    Feldsalat
•    Friseesalat
•    Lollo Rosso u. Bianco
•    Ruccola

Kräuter
•    Basilikum
•    Bohnenkraut
•    Brennessel
•    Breit- u. Spitzwegerich
•    Dill
•    Estragon
•    Giersch
•    Kamille
•    Kresse u. Kapuzinerkresse    •    Kerbel
•    Majoran
•    Melisse
•    Oregano
•    Petersilie (glatt u. kraus)
•    Rosmarin
•    Salbei
•    Thymian

Hartgemüse
Maximal 1/4 der FrischfutterRation, nicht bei Kaninchen mit Zahnproblematik

•    Brokkoli
•    Kohlrabi
•    Möhre
•    Pastinake
•    Petersilienwurzel
•    Sellerie    •    Staudensellerie
•    Spargel
•    Steckrübe
•    Topinambur
•    Kürbis (kein Zierkürbis)
•    Zucchini

Wasserhaltiges Gemüse
•    Gurke
•    Paprika   
•    Tomate
 

 

Impfungen sind ein wichtiger Eckpfeiler eines funktionierenden Gesundheitssystems. Sie verhindern bei fachgerechter Anwendung (Impfung von gesunden Tieren, Durchführung einer Grundimmunisierung im richtigen Alter, Einhalten der Impfintervalle, …) effektiv bedrohliche Erkrankungen bei den eigenen Tieren zu verhindern und gleichzeitig andere Tiere, welche z.B. aus alters- (z.B. Welpen im nicht impffähigen Alter, sehr alte Tiere) oder gesundheitlichen Gründen (z.B. Insuffizienz des Immunsystems) nicht geimpft werden können, mit zu schützen.

Allein durch Impfungen war es möglich die Häufigkeit dieser zum Teil tödlich verlaufenden Krankheiten zu vermindern, so dass sie bei uns derzeit selten vorkommen und zum Teil heute kaum noch bekannt sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir heute nicht mehr impfen brauchen. Denn die Krankheitserreger sind nicht ausgerottet, sondern werden durch einen flächendeckenden Impfschutz der Population an der Ausbreitung gehindert.

 

Worauf stützen sich die Impfempfehlungen?

Die Impfempfehlungen richten sich nach der Dauer der Immunität, die der jeweilige Impfstoff erreichen kann, nach dem Alter des Tieres (Welpen) und somit der Empfänglichkeit für einen Impfschutz und nach dem jeweils herrschenden Infektionsdruck im Land.

Grundsätzliches bezogen auf das Alter der Welpen:

Antikörper (AK) werden von der Mutter zum einen über die Plazenta (Mutterkuchen) aber auch über das Kolostrum übertragen. Unter Kolostrum versteht man die in den ersten Lebensstunden gebildete Muttermilch, welche Antikörper gegen die,  Krankheitserreger enthält, gegen die die Mutter geschützt ist (geimpftes Muttertier).

Daher müssen Welpen direkt nach der  Geburt am ersten Tag bei der Mutter trinken, am 2-3 Tag nimmt die Aufnahmefähigkeit  der Antikörper durch die Welpen rapide ab = schlechterer Schutz. Dies ist bei lebensschwachen Welpen, bei Krankheit der Mutterhündin,  Handaufzucht etc. zu beachten, so dass bei diesen Welpen evtl. ein anderes Impfintervall sinnvoll ist und spezielle Welpenimpfstoffe zur Anwendung kommen sollten.

Je später die Mutter zum Geburtstermin hin geimpft wurde, desto höher ist der Titer = Menge der Antikörper und somit Schutz für die Welpen. Nicht jede Impfung kann während der Trächtigkeit durchgeführt werden. Daher sollten sich Züchter rechtzeitig informieren.

Eine Impfung der Welpen ist nur möglich, sobald der Antikörperspiegel, den sie durch die Mutter erhalten haben niedrig genug ist, dass eine Impfung greifen kann.

 

 

Hieraus ergibt sich folgendes Impfschema zur Grundimmunisierung bei Hunden:

 

o   Die 1. Impfung erfolgt mit 8 Wochen, weil dann die Antikörper des Welpen in den meisten Fällen niedrig genug sind um einen eigenen Schutz aufzubauen

Schwache Welpen trinken evtl. weniger oder kein Kolostrum und sprechen daher früher u. besser auf die Impfung an, haben aber auch einen größeren Zeitraum, in dem sie empfänglich für diese Krankheiten vor allem die Parvovirose sind.

Für diese Welpen stehen ab der 6. Lebenswoche spezielle Welpenimpfstoffe zur Verfügung.

o   Die 2. Grundimmunisierung darf nicht länger als 4 Wochen später erfolgen, frühestens nach 3 Wochen

 

o   starke Welpen haben bei 1. Grundimmunisierung evtl.  noch zu viele maternale AK, daher ist eine 3. Impfung in der 16. Lebenswoche notwendig

 

o   Tollwut darf nicht vor 12. Woche geimpft werden

 

Zusammenfassung des Impfschemas:

 

o   6. Lebenswoche Welpenimpfstoff für Welpen ohne Antikörper

o   8. Lebenswoche SHPPIL

o   12. Lebenswoche SHPPILT

o   16. Lebenswoche SHPPIL

o   (T nach Hersteller nicht notwendig wird jedoch von Verbänden empfohlen, Besitzer muss entscheiden)

o   Im 2. Jahr SHPPILT

o   Ab dem 3. Jahr L jährlich, SHPPI alle 2 Jahre (bei termingerechter Impfung), Tollwut alle 3 Jahre

 

Gültigkeit /  Immunitätsbeginn der Tollwutimpfung (bezogen auf den von uns verwendeten Impfstoff)

Tollwut (Hund)                                 Wirksam 14 Tage nach 1. Injektion

Der Hersteller empfiehlt 2. Impfung nach 4 Wochen bei reisenden Hunden

Bei Reisen ins Ausland müssen je nach Bestimmungsland abweichende Impfintervalle und Abstände vor Ausreise eingehalten werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen.

 

Impfschema Katze:

o   8. Lebenswoche RCP

o   12. Lebenswoche RCPT

o   16. Lebenswoche RCP (bei Welpen von Katzen, die kurz vor Trächtigkeit geimpft wurden),

Tollwut (bei Reisen in Länder, die Titerbestimmung verlangen)

Gültigkeit / Immunitätsbeginn der Tollwutimpfung (bezogen auf den von uns verwendeten Impfstoff)

Purevax Rabies (Katze)                                28 Tage nach 1. Injektion

Gegen welche Erkrankungen kann grundsätzlich geimpft werden?

Hund:

-          Parvovirose

-          Staupe

-          Leptospirose (verschiedene Stämme)

-          HCC (Hepatitis contagiosa canis)

-          Canine Parainfluenza (CPiV)

-          Tollwut

-          Borreliose nach Blutuntersuchung

-          Leishmaniose

Katze:

-          Felines Herpesvirus (R)       

-          Felines Calicivirus (C)

-          Feline Panleukopenie (P)

-          Tollwut

-          Felines Leukämievirus (FelV) nach Blutuntersuchung

-          Feline infektiöse Peritonitis (FIP) nach Blutuntersuchung

Frettchen:

-          Staupe

-          Tollwut

Kaninchen:

-          Myxomatose

-          RHD1

-          RHD2

-          Kaninchenschnupfen (Mast- oder intensive Zuchtbetriebe)

-          Clostridiose (Mast- oder intensive Zuchtbetriebe)

Sie möchten mit Ihrem Liebling ins Ausland reisen?

Dann ist es wichtig sich frühzeitig mit den Ein- und Ausreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu befassen, denn häufig sind bestimmte Fristen vor Einreise einzuhalten.


Folgende Punkte sind bei der Reise in andere Länder zu beachten:

-    Egal in welches Land Sie reisen,  Hund, Katze und Frettchen benötigen einen EU-Heimtierausweis und mit diesem verbunden die Kennzeichnung mit einem Microchip.
Die alleinige Kennzeichnung mit einer Tätowierung ist bei neu ausgestellten EU-Heimtierausweisen allein nicht mehr zulässig.
-    Der Tollwutimpfschutz muss aktuell sein, d.h. bei abgelaufenem Impfschutz oder noch nicht geimpften Tieren muss je nach Land eine Frist von meist mehreren Wochen vor Reiseantritt eingehalten werden.
-    Bei Reisen in Länder außerhalb der EU muss je nach Land eine Entwurmung gegen bestimmte Bandwürmer (Echinokokkus spp.) erfolgen. Diese muss in einer bestimmten Frist vom Tierarzt durchgeführt und bescheinigt werden.
-    Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Liebling bei Reisen in südliche Länder mit gefährlichen Reisekrankheiten (z.B. Leishmaniose, Babesien, Herzwürmern, etc.), die zum Teil auch für den Menschen gefährlich werden können, anstecken kann. Kümmern Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt um einen entsprechenden Schutz und lassen Sie Ihren Hund gegebenenfalls 6 Monate nach der Reise auf Reisekrankheiten testen.  Wir beraten Sie gerne.
-    Bei Reisen in Länder außerhalb der EU kann darüber hinaus die Untersuchung durch den  zuständigen Amtsveterinär notwendig sein. Dieser stellt dann ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis aus. Auch hier sind bestimmte Fristen einzuhalten.
-    Möchten Sie in ein Land außerhalb der EU reisen und später wieder nach Deutschland einreisen, so sind eventuell weitere Bestimmungen wie die Bestimmung eines Tollwuttiters vor Reiseantritt notwendig.
-    In anderen Ländern gelten vielfach andere Vorschriften insbesondere was das Führen von Hunden anbelangt. Bitte beachten Sie schon im Vorhinein eventuelle örtliche Besonderheiten wie z. B. Maulkorb- oder Leinenpflicht.
-    In einigen Ländern sind die Haltung sowie das Einführen bestimmter Hunderassen verboten. Dies gilt auch für Urlaubsgäste. Erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt ob Ihr Hund auf einer Liste verbotener Hunderassen steht.


Eine genaue Übersicht  über die Reisebestimmungen finden Sie unter

http://www.petsontour.de/

oder auf den Seiten der jeweiligen Konsulate.
 

 Liebe Patientenbesitzer,

ab August gibt es einen praxisübergreifenden tierärztlichen Notdienst für die Wochenenden. Tagsüber sind die vier (sieheTabelle) aufgeführten Praxen im Wechsel für Sie in Notfällen da. Nähere Informationen zu den angebotenen Zeiten entnehmen Sie bitte dem Anrufbeantworter bzw. der Homepage der diensthabenden Praxis.

Erreichbarkeit:

Telefonisch erreichbar zwischen 10:00-19:00Uhr.
Die Telefonnummer befindet sich auf unserem Anrufbeantworter.

Wir bitten Sie sich telefonisch anzukündigen, nicht aufschiebbare Notfälle werden schnellstmöglich behandelt. Planbare Erkrankungen werden in unsere Notdienstsprechzeiten gelegt.

Notdienstsprechstunden am Wochenende:
Samstag: 10:30-12:00Uhr und 17:00-19:00Uhr
Sonntag: 10:30-12:00Uhr und 17:00-19:00Uhr

Beachten Sie bitte, dass im Notdienst höhere Kosten durch die vorgeschriebene Notdienstgebühr und Abrechnung im höheren Gebührensatz anfallen.

Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

 

Reguläre Sprechstundenzeiten nach Terminabsprache:

Montag: 9 - 18 Uhr
Dienstag: 9 - 18 Uhr
Mittwoch: 9 - 15 Uhr
Donnerstag: 10 - 18 Uhr
Freitag: 9 - 16 Uhr

 

 

 

06.01-07.01

Tierarztpraxis am Loh
Tel.: 02351/679 22 99

13.01-14.01

Tierarztpraxis Rohloff
Tel.: 02351/677 60 64

20.01-21.01

Tierärztliche Praxis Regus-Selve
Tel.: 02351/71 26 9

27.01.28.01

Tierarztpraxis Dr. Riepe
Tel.: 02351/51 54 2

03.02-04.02

Tierarztpraxis Dr. Peuser
Tel.: 02351/97 33 97

10.02-11.02

Tierärztin Anja Schmidt
Tel.: 02351/671 75 15

17.02-18.02

Tierarztpraxis am Loh
Tel.: 02351/679 22 99

24.02-25.02

Tierarztpraxis Dr. Peuser
Tel.: 02351/97 33 97

02.03-03.03

Tierärztliche Praxis Regus-Selve
Tel.: 02351/71 26 9

09.03-10.03

Tierarztpraxis Dr. Riepe
Tel.: 02351/51 54 2

16.03-17.03

Tierarztpraxis Rohloff
Tel.: 02351/677 60 64

23.03-24.03

Tierarztpraxis am Loh
Tel.: 02351/679 22 99

29.03.2024
Karfreitag

Tierärztin Anja Schmidt
Tel.: 02351/671 75 15

30.03 -01.04
Ostern

Tierärztin Anja Schmidt
Tel.: 02351/671 75 15

06.04.-07.04

Tierarztpraxis Dr. Peuser
Tel.: 02351/97 33 97

13.04-14.04Tierärztliche Praxis Regus-Selve
 Tel.: 02351/71 26 9
20.04-21.04Tierarztpraxis Dr. Riepe
Tel.: 02351/51 54 2
  

27.04-28.04

Tierärztliche Praxis Regus-Selve
 Tel.: 02351/71 26 9

01.05.2024
Tag der Arbeit

Tierarztpraxis Dr. Riepe
Tel.: 02351/51 54 2

01.05

Tag der Arbeit
Tierarztpraxis Dr. Riepe
Tel.: 02351/51542

04.05-05.05

Tierarztpraxis Rohloff
Tel.: 02351/677 60 64

09.05.2024
Christi Himmelfahrt

Tierarztpraxis Dr. Peuser
Tel.: 02351/97 33 97

11.05-12.05

Tierarztpraxis am Loh
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18.05-19.05

Tierarztpraxis Rohloff
Tel.: 02351/677 60 64

20.05.2024
Pfingstmontag

Tierarztpraxis Rohloff
Tel.: 02351/677 60 64

25.05-26.05

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Tel.: 02351/97 33 97

30.05.2024
Fronleichnam

Tierärztliche Praxis Regus-Selve
 Tel.: 02351/71 26 9

01.06-02.06

Tierarztpraxis Dr. Riepe
Tel.: 02351/51542

08.06-09.06

Tierarztpraxis Rohloff
Tel.: 02351/677 60 64

15.06-16.06

Tierärztin Anja Schmidt
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22.06-23.06

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29.06.-30.06

Tierarztpraxis Dr. Peuser
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06.07-07.07

Tierärztliche Praxis Regus-Selve
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13.07-14.07

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20.07-21.07

Tierarztpraxis Rohloff
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27.07-28.07

Tierärztin Anja Schmidt
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03.08-04.08

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10.08-11.08

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17.08-18.08

Tierärztliche Praxis Regus-Selve
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24.08-25.08

Tierarztpraxis Dr. Riepe
Tel.: 02351/51542

31.08-01.09

Tierarztpraxis Rohloff
Tel.: 02351/677 60 64

07.09-08.09

Tierärztin Anja Schmidt
Tel.: 02351/671 75 15

14.09-15.09

Tierarztpraxis am Loh
Tel.: 02351/679 22 99

21.09-22.09

Tierarztpraxis Dr. Peuser
Tel.: 02351/97 33 97

28.09-29.09

Tierarztpraxis Dr. Riepe
Tel.: 02351/51542

03.10.2024
Tag der deutschen EInheit

Tierärztliche Praxis Regus-Selve
 Tel.: 02351/71 26 9

05.10-06.10

Tierarztpraxis Rohloff
Tel.: 02351/677 60 64

12.10-13.10

Tierärztin Anja Schmidt
Tel.: 02351/671 75 15

19.10-20.10

Tierarztpraxis am Loh
Tel.: 02351/679 22 99

26.10-27.10

Tierarztpraxis Dr. Peuser
Tel.: 02351/97 33 97

01.11.2024
Allerheiligen

Tierarztpraxis Rohloff
Tel.: 02351/677 60 64

02.11-03.11

Tierarztpraxis Rohloff
Tel.: 02351/677 60 64

09.11-10.11

Tierärztliche Praxis Regus-Selve
 Tel.: 02351/71 26 9

16.11-17.11

Tierarztpraxis Dr. Riepe
Tel.: 02351/51542

23.11-24.11

Tierarztpraxis Rohloff
Tel.: 02351/677 60 64

30.11-01.12

Tierärztin Anja Schmidt
Tel.: 02351/671 75 15

07.12-08.12

Tierarztpraxis am Loh
Tel.: 02351/679 22 99

14.12-15.12

Tierarztpraxis Dr. Peuser
Tel.: 02351/97 33 97

21.12-22.12

Tierärztliche Praxis Regus-Selve
 Tel.: 02351/71 26 9

24.12.2024
Heiligabend
Tierarztpraxis am Loh
Tel.: 02351/679 22 99
25.12-26.12
1. & 2. Weihnachtstag
Tierarztpraxis am Loh
Tel.: 02351/679 22 99

28.12-29.12

Tierarztpraxis Dr. Riepe
Tel.: 02351/51542

 

 
    

Alle Patientenbesitzer sollten sich vorerst telefonisch mit den Praxen in Verbindung setzen.

Tierklinik Neandertal
Landstraße 51
42781 Haan
02129 / 375070

Tierklinik am Kaiserberg
Witgensstr. 83
47058 Duisburg
0203/ 305370